Förderung von Kurzumtriebsplantagen

    Der Energieholzanbau wird in Deutschland mit bis zu 40% der Investitionskosten über das sogenannte AFP (Agrarinvestitionsförderprogramm) im Bereich Diversifizierung finanziell unterstützt. Die Umsetzung des AFP findet auf Länderebene statt. Über das AFP hinaus gibt es weitere Programme der Bundesländer, über welche die Anlage von Energieholzplantagen gefördert wird.

    Leider schließen jedoch einige Bundesländer die Förderung von Kurzumtriebsplantagen (KUP) aus der Agrarförderung aus. Eine genaue Übersicht finden Sie unten.

    Kurzumtriebsplantagen Förderung gemäß GAK

    Die Förderung ist mit dem 31.12.2018 ausgelaufen.

    Die Anlage von Kurzumtriebsplantagen wird als Teil der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur & Küstenschutz (GAK) im Förderbereich 2 „landwirtschaftliche Unternehmen“ als Maßnahmengruppe „Einzelbetriebliche Förderung“ als „Investition zur Diversifizierung“ unterstützt .
    (Siehe GAK-Rahmenplan ab 2015 - Maßnahmengruppe "Einzelbetriebliche Förderung": A. I. 2. Investitionen zur Diversifizierung, II. 2.2.1.e; 2.4.2; 2.5.2 ff.)

    Die Zuwendung gestaltet sich folgendermaßen:

    • 1.200 € Zuschuss pro Hektar etablierter KUP
    • jedoch höchstens bis 40 % der zuwendungsfähigen Kosten

    Folgende Auflagen sind zu beachtet:

    • Mindestinvestitionsvolumen von 7.500 €
    • Flächenobergrenze von max. 10 ha pro Antragsteller
    • Mindestpflanzdichte von 3.000 Bäumen pro ha
    • Mindestbewirtschaftungsdauer von 12 Jahren
    • KUP Investitionen sind von der Kooperationsförderung ausgeschlossen
    • Keine Nutzung des Aufwuchses für Eigenstromerzeugung oder EEG-Anlagen
    • De-minimis-Beihilfen dürfen 200.000 Euro in einem Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen

    Vor Etablierung ist ein Förderantrag bei der zuständigen Landesbehörde bzw. Institution zu stellen. Je nach Bundesland ist diesem auch ein Investitionskonzept bzw. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beizufügen.

    KUP-Holz in EEG-Anlagen

    Anlagenbetreiber welche KUP-Holz einsetzen, erhalten nach EEG 2009 und 2012 eine erhöhte Vergütung für ihre erzeugte Strommenge. Der Vorteil richtet sich dabei nach Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Das EEG 2012 bietet für KUP die attraktivsten Konditionen. Mehr Informationen…

    Holzhackschnitzel aus Kurzumtriebsplantagen

    KUP Förderung Übersicht

    Die folgende Lignovis Präsentation beleuchtet die den derzeitigen Stand der Förderung von Kurzumtriebsplantagen in Deutschland mit Blick auf Etablierung, Bewirtschaftung und Holzabsatz: