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Einmalige Förderungen

Investitionsförderung Agroforst

Niedersachsen:
80% Zuschuss für Ihre Investition

Kurz und knapp: 

Was?

Förderung der Erstpflanzung von Agroforstsystemen (Bäume/Sträucher auf Acker- oder Grünland).

Wie viel?

Sie erhalten 80 % Zuschuss auf die förderfähigen Netto-Investitionskosten (Pflanzen, Schutz, Pflanzarbeiten, Planung).

Maximal 5.271 €/ha Gehölzstreifen

Maximal 300.000 € pro Betrieb

Wer?

Aktive Landwirte in Niedersachsen.

Wo?

Antragstellung über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).

 

Ihre Vorteile – Mehr als nur ein Zuschuss

Agroforstsysteme bringen konkrete Vorteile für Ihren Betrieb:

  • Besseres Klima: Schutz vor Wind und Bodenerosion.

  • Förderung des Tierwohls (Hühnerauslaufflächen, Weidehaltung)

  • Gesunder Boden: Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und Humusbildung.

  • Neue Einnahmequelle: Holzverkauf für die energetische und stoffliche Nutzung

So beantragen Sie die 80 %

  1. Informieren: Lesen Sie die Details zur Förderung bei der LWK.

  2. Planen & Antrag: Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Investition bei der LWK.

  3. Loslegen: Sie dürfen erst nach Erhalt der Bewilligung (oder Zustimmung zum vorzeitigen Beginn) mit den Pflanzungen starten.

  4. Auszahlung: Nach Umsetzung und Vorlage der Rechnungen erhalten Sie den Zuschuss.

Wichtig: Die Bewilligung erfolgt im Windhundverfahren, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Wichtige Links und Kontakt

Alle Details und die Antragsformulare finden Sie direkt bei den zuständigen Stellen:

Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Planung und sichern Sie sich die Förderung!

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Beantragung der Förderung
info@lignovis.com

Jährliche Förderungen

Beibehaltung der Agroforst-Bewirtschaftung

ÖR3 (Öko-Regelung Nr. 3)
Bundesweite Förderung

Kurz und knapp: 

Was?

Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Dauergrünland

Wie viel?

600 €/ha Gehölzfläche (ab 2026)

Wer?

Aktive Landwirte in Deutschland, die im jeweiligen Antragsjahr bestimmte Kriterien der Agroforst-Bewirtschaftung einhalten. 

Wo?

Bei den für Direktzahlungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bundeslandes. 

 

Ihre Vorteile – Mehr als nur ein Zuschuss

Agroforstsysteme bringen konkrete Vorteile für Ihren Betrieb:

  • Besseres Mikroklima: Schutz vor Wind und Bodenerosion.

  • Förderung des Tierwohls (Hühnerauslaufflächen, Weidehaltung)

  • Gesunder Boden: Steigerung der Bodenfruchtbarkeit und Humusbildung.

  • Neue Einnahmequelle: Holzverkauf für die energetische und stoffliche Nutzung

Kriterien für die Beantragung der ÖR3-Förderung:

  1. das Agroforstsystem muss auf Ackerland oder Dauergrünland angelegt sein

  2. es müssen sich mindestens 2 Gehölzstreifen auf einem Schlag befinden, die weitestgehend durchgehend mit Gehölzen bestückt sind

  3. der Flächenanteil der Gehölzstreifen muss zwischen 2% und 40% betragen

  4. die Breite der einzelnen Gehölzstreifen darf auf der überwiegenden Länge nicht mehr als 25m betragen

  5. der kleinste Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen muss auf der überwiegenden Länge mindestens 20m betragen

  6. der größte Abstand zwischen zwei Gehölzstreifen sowie einem Gehölzstreifen und dem Rand der Fläche darf auf der überwiegenden Länge nicht mehr als 100m betragen

  7. der kleinste Abstand von einem Gehölzstreifen zu einem Waldrand oder einem Landschaftselement darf auf der überwiegenden Länge nicht weniger als 20m betragen

  8. Maßnahmen der Holzernte sind im Antragsjahr nur in den Monaten Januar, Februar und Dezember zulässig

Hinweis

Allgemeine Definition von Agroforstsysteme (ohne ÖR3 Zusatz-Förderung):

§4 Abs. 2 GAPDZV:

Ein Agroforstsystem auf Ackerland, in Dauerkulturen oder auf Dauergrünland liegt vor, wenn auf einer Fläche mit dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion Gehölzpflanzen, die nicht in Anlage 1 aufgeführt sind, angebaut werden:

1. in mindestens zwei Streifen, die höchstens 40 Prozent der jeweiligen landwirtschaftlichen Fläche einnehmen, oder

2. verstreut über die Fläche in einer Zahl von mindestens 50 und höchstens 200 solcher Gehölzpflanzen je Hektar.

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